Ab Juli stellen viele Banken und Sparkassen keine Girokarten mit Maestro-Funktion mehr aus. Diese Funktion ermöglichte es, im Ausland nicht nur mit Kreditkarte, sondern auch mit Girokarte zu bezahlen. Ob das nun weiterhin geht und welche Alternativen sinnvoll sind, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Frau weiß nicht, wie sie im Urlaub bezahlen soll: Was sich mit dem Ende der Maestro-Karte ändert, erklärt der Experte von der Verbraucherzentrale NRW.
Ab 1. Juli 2023 stellen viele Banken und Sparkassen keine Girokarten mit Maestro-Funktion mehr aus. Mit dieser Funktion konnten Kunden nicht nur mit Kreditkarte, sondern auch mit Girokarte im Ausland bezahlen. Das musst du wissen:
Wie lange gelten Maestro-Karten noch und wer ist betroffen?
Nur Girokarten, die das rot-blaue Maestro-Logo tragen, sind von den Änderungen betroffen. Ab 1. Juli 2023 werden vielfach keine neuen Karten mehr mit Maestro-Funktion vergeben, vor allem bei den Sparkassen. Bestehende Karten dürfen aber bis zum Ablauf des jeweiligen Gültigkeitsdatums noch genutzt werden. Üblicherweise sind die Karten vier Jahre gültig. Es ist allerdings möglich, dass sich Banken schon vor dem Stichtag dazu entscheiden, neue Karten in Umlauf zu bringen oder auf ein anderes System umzusteigen.
Was müssen Karteninhaber jetzt tun?
Da die Girokarte in Deutschland sehr verbreitet ist, sind Millionen Menschen betroffen. Viele sind verunsichert, denn dank der Maestro-Funktion können deutsche Girokarten auch im Ausland eingesetzt werden, beispielsweise um Geld abzuheben oder im Geschäft mit der Karte zu zahlen. Girokarten werden ohne die Maestro-Funktion jedoch nicht wertlos. Sie bleiben in Deutschland voll einsatzfähig. Betroffene Karteninhaber können ihre Girokarte mit Maestro-Funktion bis zum Ende der Kartenlaufzeit nutzen. Sobald sich eine Umstellung abzeichnet, sollte man sich über die Alternativen informieren.
Welche Alternativen gibt es?
Es stehen bereits mehrere zur Verfügung. Die häufigsten sind V-Pay als Debitzahlsystem des Kreditkartenanbieters Visa (vor allem für den EU-Raum) sowie Debitkarten von Visa oder Mastercard. Viele Menschen nutzen zwei Karten:
- Eine Girokarte für Zahlungen in Deutschland und
- Eine Visa/Mastercard Debit/- oder Kreditkarte für Zahlungen außerhalb der EU und für Online-Geschäfte.
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Möglich ist auch eine Kombi-Karte, also eine Girokarte mit integrierter Debitkarte von Visa/Mastercard. Die Girokarte soll in Zukunft auch online besser nutzbar sein. Reine Girokarten ohne Anbindung an Visa oder Mastercard sind derzeit selten.
Muss man neue Karten akzeptieren?
Wenn eine Bank oder Sparkasse neue Karten anbietet, können Kunden den Änderungen und den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Sie müssen es aber nicht. Wer lieber eine Alternative nutzen möchte, muss dann aber gegebenenfalls die Bank wechseln. Es ist auf jeden Fall ratsam, vor der Zustimmung ins Kleingedruckte zu schauen, um mögliche Mehrkosten im Blick zu haben. Zum Teil werden die neuen Karten mit erhöhten Preisen verbunden. Im sogenannten Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ist aufgelistet, was welches Angebot konkret kostet. Zudem verschiebt sich das endgültige Maestro-Aus mancher Geldinstitute, da teils noch Girocards mit Maestro-Funktion neu ausgegeben werden.
Wie unterscheiden sich Debit- und Kreditkarte?
Eine Debitkarte funktioniert wie eine Girokarte, denn bei einer Zahlung wird das zugeordnete Konto sofort belastet. Deshalb auch der Name: Das englische Wort debit bedeutet ‚Soll' oder ‚Belastung‘. Was viele Kunden verwirrt: Optisch gleicht die Debitkarte der klassischen Kreditkarte, mit 16 Ziffern in Vierergruppen, der Gültigkeitsdauer und dem Namen des Karteninhabers, silberfarben eingeprägt.
Im Gegensatz zu einer Kreditkarte aber gibt es bei Debitkarten keinen Verfügungsrahmen. Deshalb kann sie auch meist nicht für Hotel- oder Mietwagenbuchungen hinterlegt werden, wie das mit Kreditkarten möglich ist. Dafür aber ist die Debitkarte bei vielen Banken kostenlos. Eine Kreditkarte kostet dagegen in vielen Fällen 60 Euro pro Jahr oder mehr.
Über den Autor:
David Riechmann ist Jurist für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW.
Author: Amanda Wilson
Last Updated: 1703930161
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